Beschwerden sind schriftlich bei der i-med-cert GmbH einzureichen und zu begründen, dies kann sowohl per Mail, Brief oder Fax erfolgen. Der Eingang der Beschwerde wird zeitnah bestätigt. Vom Zertifizierstellenleiter der i-med-cert GmbH oder dessen Beauftragter wird anhand der vorgetragenen Gründe geprüft, ob die Beschwerde berechtigt ist. Sofern zweckmäßig, holt er dazu weitere Informationen von Beteiligten ein. Über den aktuellen Bearbeitungsstand wird der Beschwerdeführer nach Zweckmäßigkeit informiert.
Bezieht sich die Beschwerde auf das Verhalten eines Kunden der i-med-cert GmbH, wird die Beschwerde zuerst dem Kunden zur Stellungnahme zugeleitet. Der Beschwerdeführer wird hierüber informiert. Sollte die Stellungnahme nicht ausreichend sein oder wird diese vom Beschwerdeführer nicht akzeptiert, muss er der i-med-cert GmbH innerhalb von einem Monat mitteilen, ob er die Beschwerde aufrechterhalten möchte.
Nach Prüfung legt der Zertifizierstellenleiter oder sein Beauftragter dem Geschäftsführer der i-med-cert GmbH das Ergebnis der Prüfung zur Entscheidung vor. Der Geschäftsführer entscheidet zeitnah über die Beschwerde und teilt dem Beschwerdeführer die Entscheidung unter Angabe der Gründe mit. Sollte der Geschäftsführer in dem Verfahren beteiligt gewesen sein, erfolgt die Entscheidung samt Freigabe durch eine nicht am Verfahren beteiligte andere Person.
Soweit eine Beschwerde berechtigt ist, werden Maßnahmen des Geschäftsführers zur Abhilfe und die Verhinderung eines möglichen Wiedereintretens ergriffen. Beschwerden und Maßnahmen werden dokumentiert genauso wie deren Wirksamkeit.
Beschwerden werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Dies gilt insbesondere bei Beschwerden Dritter gegenüber zertifizierten Kunden. Für eine evtl. Veröffentlichung ist eine entsprechende Absprache / Übereinkunft mit dem Beschwerdeführer erforderlich.
Beschwerdeführer werden zu keinem Zeitpunkt benachteiligt.